Wichtig bei eingehenden und ausgehenden Rechnungen in digitaler Form ist eine gesetzeskonforme Archivierung. Das Finanzamt hat dazu bereits Richtlinien und Vorgaben aufgestellt. Grundsätzlich geht es darum, dass die archivierten Daten unveränderlich bleiben, also nicht mehr nachträglich geändert werden dürfen oder im Zweifelsfall eine Kopie erstellt wird, in der Änderungen lückenlos dokumentiert sind. Des Weiteren müssen alle Daten für 10 Jahre jederzeit abrufbar sein, also entsprechend sicher aufbewahrt werden. Selbstverständlich gelten zudem die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung. Die digitale Buchhaltung im eigenen Unternehmen aufzubauen, mag auf den ersten Blick anspruchsvoll klingen, aber Sie werden sehen, dass eine passende Lösung weitaus weniger komplex als gedacht ist und Ihnen das Arbeitsleben und das Archivieren in Zukunft deutlich leichter fallen wird.
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